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Dafür müsste es doch eigentlich ein Gesetz geben!

Eine Leitfrage unserer Arbeit ist: Wie können Kinder und Jugendliche in Armutslagen Zugang zu allen Leistungen erhalten, die ihnen zustehen?

In dem Projekt “Nachhaltige Verankerung von kommunalen Präventionsketten” an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer stand genau diese Frage im Mittelpunkt. Das Projekt wurde geleitet von Professorin Constanze Janda und wurde von der Auridis-Stiftung gefördert. Im Rahmen des Projektes fanden mehrere Workshops statt, in denen sich Expert*innen aus Wissenschaft und Praxis austauschten. 

Diskutiert wurden dort unter anderem die folgenden Fragen: 

  • Wie ist die Teilhabe von Kindern in Armutslagen rechtlich geregelt? 
  • Welche Verpflichtungen hat die Verwaltung ihnen gegenüber? 
  • Wie lassen sich Präventionsketten in Kommunen nachhaltig verankern? 
  • Welche rechtlichen Grundlagen zur ressortübergreifenden Zusammenarbeit gibt es bereits und wie können diese stärker genutzt werden?  
  • Was sind Gelingensfaktoren für die Gestaltung kommunaler Netzwerke zur Bekämpfung der (Folgen von) Kinderarmut? 

Unsere Kolleginnen Henriette Jankow und Dagmar Lettner haben am Abschlussworkshop im März 2023 teilgenommen und kehrten sehr angeregt zurück.  

Ihre zentrale Erkenntnis: Am Gesetzestext oder an mangelnder rechtlicher Grundlage liegt es nicht. Ist es also „Wo kein Kläger, da kein Richter“? Etwas komplexer ist es schon, aber geht genau in diese Richtung: Recht, Gerechtigkeit, Wissen, Zugänge sind auch Themen von Macht und Privilegien.

Wie bei allen anderen Herausforderungen in der ressortübergreifenden Zusammenarbeit gilt auch hier, dass Papier geduldig ist und es Anstrengungen, Kreativität und Verantwortungsübernahme derjenigen braucht, die die Struktur tragen. Sehr interessant ist hier der Vorschlag von Christina Wieda (DUV Speyer), das Grundgesetz und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes stärker heranzuziehen: Der Staat muss hiernach die Lebensbedingungen des Kindes sichern, die für sein gesundes Aufwachsen erforderlich sind. Sie schlägt vor, hier auch mit der  Kommunale Fach- und Rechtsaufsicht zusammen zu arbeiten. Diese kann mit darauf hinwirken, die gesetzlich verankerten Kooperations- und Planungspflichten für Kinder einzulösen.

Jetzt ist ein Tagungsband erschienen, in dem Sie die Beiträge nachlesen können. Sie finden ihn zum Download auf der Seite der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften in Speyer: Speyerer Arbeitsheft 259.

In Zukunft werden wir einige der diskutierten Themen vertiefen – und vielleicht gibt es ja demnächst die Möglichkeit, den Referent*innen im Rahmen der Reihe „Räume öffnen“ die eine oder andere Frage zu stellen. Und wir möchten in diesem Zusammenhang auch auf das vielbeachtete Buch „Vor dem Gesetz sind nicht alle gleich“ hinweisen, in dem Ronen Steinke den Klassismus im Strafrecht beschreibt. 

Wir halten Sie auf dem Laufenden!