Berlin: Wir müssen reden
und zwar miteinander
Photo by Pavol Svantner on Unsplash
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Was brauchen Familien? Was muss von wem getan werden? Die Verbesserung der Lebenssituation von Kindern und Familien in Armutslagen liegt in der Verantwortung von Politik und Verwaltung – und zwar bereichsübergreifend. Hier setzt die Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut an.
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Kinder in Armutslagen erreichen –
eine Herausforderung für Berlin und seine Bezirke
In den Berliner Bezirken gibt es viele tolle Unterstützungsangebote für Familien. Aber: Kinder und Familien in Armutslagen – die vor allem angesprochen werden sollen – werden oft nicht erreicht oder brauchen einfach ganz andere Angebote. Hier sind Führungs- und Fachkräfte aller Bereiche gefragt, anders miteinander zu arbeiten, um die Chancen von Kindern und Familien in Armut entscheidend zu verbessern. Hier setzt die Berliner Strategie gegen Kinder- und Familienarmut an. Mit der Einrichtung der ressortübergreifenden Landeskommission zur Prävention von Kinder- und Familienarmut durch den Senat im Jahr 2017 wurde ein Meilenstein auf dem Weg zu mehr Chancengleichheit für alle Berliner Familien erreicht. Die Kommission hat, wissenschaftlich begleitet vom Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik e.V. (ISS), eine gesamtstädtische Strategie erarbeitet und 2021 vorgelegt. Die Strategie fußt auf fünf zentralen Leitlinien, die den Handlungsfeldern Teilhabe, Bildung, Gesund aufwachsen und Materielle Versorgung zugeordnet sind. Hier gelangen Sie zur offiziellen Website der Landeskommission Kinder- und Familienarmut.
Doch wie werden Armut bzw. Armutsgefährdung überhaupt definiert?
In der Wissenschaft werden zwei verschiedene Berechnungen verwendet.
1) Berechnung der relativen Armut
Die relative Armut bemisst sich anhand des Medianeinkommens. Kinder gelten als armutsgefährdet, wenn sie in einem Haushalt leben, der weniger als 60 Prozent des Medianeinkommens zur Verfügung hat.
Im Jahr 2021 lag die Armutsgefährdungsschwelle in Deutschland
- für einen Paar-Haushalt mit einem Kind unter 14 Jahren bei 2.066 Euro
- für Alleinerziehende mit einem Kind unter 14 Jahren bei 1.492 Euro
- für Alleinerziehende mit zwei Kindern unter 14 Jahren bei 1.836 Euro
2) Berechnung anhand des Leistungsbezugs
Nach dieser Definition gelten Kinder als arm, wenn sie in einem Haushalt leben, der Leistungen nach SGB II bezieht.
(Quelle: Bertelsmann-Stiftung unter Nutzung von Daten der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder.
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Eine Lobby für mehr Chancengleichheit
Wir verstehen uns als Lobbyist*innen für benachteiligte Kinder, Jugendliche und Familien, die im politischen Geschehen kein Gehör finden. Deshalb unterstützen wir Entscheidungsträger*innen in Politik und Verwaltung dabei, Ressourcen und Bedarfe dieser Familien in den Fokus zu nehmen und sie bei Entscheidungen über Angebote und Maßnahmen zu beteiligen.
Andrea Möllmann-Bardak
Projektleitung MitWirkung
Wir begleiten die Umsetzung der Strategie gegen Kinderarmut in den Berliner Bezirken
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Mehr erfahren und gemeinsam handeln?
Sie sind Politiker*in und wollen sich gegen (die Folgen von) Kinder- und Familienarmut einsetzen? Sie sind Fach- oder Führungskraft in einer Berliner Verwaltung und möchten Veränderungsprozesse in Gang bringen? Sie sind Mitstreiter*in für das Thema und möchten sich vernetzen?
Dann freuen wir uns auf Ihre Kontaktaufnahme.