Sozialbudget 2023 veröffentlicht

Der Paritätische Gesamtverband hat in einer Fachinformation auf eine neue Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hingewiesen (BMAS): Sie erläutert das Sozialbudget 2023.

Was ist das Sozialbudget?

Es umfasst alle sozialen Leistungen und ihre Finanzierung und wird jährlich dokumentiert.

Die wichtigste Botschaft des Paritäters dazu:

Die Sozialleistungen der Bundesrepublik nehmen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) keineswegs immer mehr zu. Im Gegenteil: Sie sinken in Relation zum Reichtum des Landes.

Wer nur auf die Summe aller sozialen Leistungen blickt, kann einen falschen Eindruck gewinnen:

Im Jahr 2023 umfassten sie insgesamt 1.249 Milliarden Euro. Das sind zwar 5,2 % mehr als im Vorjahr. Aber: Das BIP nahm im gleichen Zeitraum um 6,3 % zu. Das Verhältnis zwischen Sozialleistungen und BIP wird „Sozialleistungsquote“ genannt. Diese Quote betrug im Jahr 2023 30,3 % und ging damit im Vergleich zu 2022 um 0,3 % zurück.

Die Sozialleistungen sinken also real.

Auf noch einen wichtigen Punkt weist der Paritätische Gesamtverband hin:

Das Sozialbudget setzt sich aus unterschiedlichen Bereichen zusammen. Die beiden größten Posten sind die Renten- und die Krankenversicherung mit 29,6 und 25, 4 % des Budgets. Auch hier kann die vermeintlich sehr hohe Gesamtsumme also täuschen:

Nur 4,2 % des Sozialbudgets entfielen im Jahr 2023 auf das Bürgergeld.

Grafische Darstellung der Verteilung von Leistungen

Eigene Darstellung, Daten aus: Sozialbudget 2023 (bmas.de)

(1 gesetzlich und privat / 2 Pensionen, Familienzuschläge, Beihilfen / 3 Entgeltfortzahlung, Zusatzversorgung des öff. Dienstes u.a. / 4 Alterssicherung der Landwirte, Versorgungswerke, private Altersvorsorge / 5 einschließlich sonstige Arbeitsförderung / 6 Ausbildungs- und Aufstiegsförderung, Wohngeld und Entschädigungssysteme)

Damit wurden ganze 1,3 % des BIP für das Bürgergeld ausgegeben. Von diesem waren im Jahr 2023 5,5 Millionen Menschen abhängig.

Diese Zahlen zu kennen, ist wichtig: Denn nur so kann Argumentationen entgegengewirkt werden, nach denen sich der Sozialstaat die angeblich zu hohen Ausgaben für Leistungsempfänger*innen nicht leisten könne.

Wie werden die Leistungen eigentlich finanziert?

Auch dazu fasst die Fachinformation das Wichtigste zusammen:

Etwa zu einem Drittel werden die Leistungen durch Beiträge der Arbeitgeber*innen finanziert (34 %), zu einem weiteren Drittel aus Beiträgen der Versicherten (30,7 %), und zu einem Drittel durch Zuschüsse des Staates (33,6 %). „Der höhere Anteil der Arbeitgeber gegenüber den Versicherten ergibt sich durch Leistungen jenseits der Sozialversicherungen wie vor allem Entgeltfortzahlung (5,2 Prozent des Sozialbudgets) und betriebliche Altersversorgung (2,3 Prozent des Sozialbudgets)“, schreibt der Paritäter.

Im Sozialbudget 2023 ist eine Aufschlüsselung der Leistungen im Einzelnen nach Arten, Institutionen, Quellen und Funktionen zu finden.