Aus datenschutzrechtlichen Gründen benötigt YouTube Ihre Einwilligung um geladen zu werden. Mehr Informationen finden Sie unter Datenschutzerklärung.
Akzeptieren

Am 20. April 2021 hat der Berliner Senat als erstes Bundesland das Familienfördergesetz beschlossen. Von uns gab’s schon am 18. November 2020 eine Info-Veranstaltung zum Gesetz und der spannenden Gesetzesentwicklung.

Hier haben wir mit Regine Schefels, Leiterin des Referats Familienpolitik und Familienförderung in der Berliner Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, gesprochen. Das Gesetz wird als zentrales familienpolitisches Projekt der Koalition von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie umgesetzt. Das Video zeigt anschaulich, warum ein solches Gesetz für Berlin wichtig ist, was es beinhaltet und welcher partizipative Prozess der Gesetzesentwicklung vorausging.

Wir freuen uns, dass das Gesetz nun verabschiedet wurde! Viel Spaß beim Anschauen! (Info der Redaktion: das Video entstand vor der Verabschiedung des Gesetzes).

Hier weitere Informationen zum Gesetz:

Das „Gesetz zur Förderung und Beteiligung von Familien (Familienfördergesetz)“ sichert in Berlin langfristig die Angebote der Familienförderung in Umfang, Qualität und Finanzierung und ist ein wichtiger Baustein im familienpolitischen Rahmenprogramm Berlins. Land und Bezirke sollen gemeinsam die Unterstützung von Familien verbessern und präventiv Problemlagen begegnen. Das Gesetz basiert auf einem breiten Beteiligungsprozess. Fachkräfte waren ebenso einbezogen wie Eltern. Eine Dokumentation zum Partizipationsprozess ist hier veröffentlicht: https://www.berlin.de/sen/jugend/fami…

Wichtige Grundsätze für die Angebote der Familienförderung und -bildung werden mit dem Gesetz definiert: — Familien mit spezifischen und komplexen Problemlagen erhalten mehr passgenaue und niedrigschwellige Unterstützung. — Die Vielfalt von Familien wird ausdrücklich berücksichtigt. — Familien finden Rat und Unterstützung in allen Lebensphasen, Lebenslagen und für alle Lebensformen. — Alle Angebote sind an der Lebenswelt von Familien orientiert. — Eine konsequente Verknüpfung mit Angeboten nach §§ 17 und 18 SGB VIII (Rat und Unterstützung bei Trennung/Scheidung) ist angelegt. Anbei die aktuelle Pressemitteilung vom 20.04.2021:

https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1076894.php